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   VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10.TR   

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https://dejure.org/2010,5699
VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10.TR (https://dejure.org/2010,5699)
VG Trier, Entscheidung vom 07.07.2010 - 5 K 47/10.TR (https://dejure.org/2010,5699)
VG Trier, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 5 K 47/10.TR (https://dejure.org/2010,5699)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 58 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO
    Zur Verwirkung des Nachbarwiderspruchs bei einer dem Nachbarn nicht bekannt gegebenen Baugenehmigung zur Errichtung eines Spielplatzes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lärmbelästigung von Freizeitanlage in Wohngebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freizeitlärm

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lärmschutz ist bei einem Abenteuerspielplatz strenger zu handhaben als bei herkömmlichen Kinderspielplätzen

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Gutachten erstellt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen - Bei Freizeitanlagen mit Abenteuerspielplatz-Charakter müssen geltende Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie für Wohngebiete eingehalten werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücksichtnahmegebot bei von Kinderspielplätzen ausgehenden Lärmemissionen (IMR 2011, 386)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 88.02

    Anlagentyp; Bolzplatz für Kinder; Einzelfallwürdigung; Lärmimmissionen;

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    Allerdings fehlen in Bezug auf Kinderspielplätze verlässliche Regelungen, die die Zumutbarkeit der von ihnen ausgehenden Geräusche näher konkretisieren, denn weder die TA-Lärm noch die 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung - und die Freizeitlärmhinweise finden auf Kinderspielplätze unmittelbar Anwendung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88/02 -, juris; Böhm, Schutz vor Kinderlärm?, LKRZ 2007, S. 409 ff.; Dietrich / Kahle, Immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Kindergartenlärm und Lärm von Kinderspielplätzen, DVBl 2007, S. 18 ff.).

    Auch können Anlagen der vorliegenden Art, die ausschließlich für die körperliche Freizeitbetätigung von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren bestimmt sind, nicht als Sportanlagen im Sinne der 18. BImSchV qualifiziert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79

    Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    Diese hat zwar grundsätzlich lediglich einen objektiv-rechtlichen Gehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; Urteil vom 05. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339; Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).

    Insoweit müssen die Umstände des Einzelfalles eindeutig ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen und inwieweit eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. August 1983, a.a.O).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    In Bezug auf den Zeitraum für eine Widerspruchseinlegung muss sich der Grenznachbar trotz fehlender amtlicher Bekanntgabe der Baugenehmigung daher so behandeln lassen, als sei ihm die Baugenehmigung im Zeitpunkt zuverlässiger Kenntniserlangung (oder der zumutbaren Möglichkeit hierzu) amtlich bekanntgegeben worden, wobei ihm allerdings gemäß § 58 Abs. 2 VwGO für die Widerspruchseinlegung grundsätzlich eine Frist von einem Jahr zur Verfügung steht, jedoch die Möglichkeit einer Verwirkung des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts je nach den Umständen auch schon vor Ablauf der Jahresfrist eintreten kann (vgl. zu alledem BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2010 - 4 B 5/10 - und vom 28. August 1987 - N 3/86 - Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, beide veröffentlicht in juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klage bereits weniger als drei Monate nach Einlegung des bislang noch nicht beschiedenen Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 3. April 2010 erhoben wurde, denn ungeachtet dessen, dass nach § 75 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - die Klage nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden kann, handelt es sich bei dieser Frist nicht um eine Zugangs-, sondern um eine Sachentscheidungsvoraussetzung, so dass es für die Zulässigkeit der Klage ausreicht, dass die Frist im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eingehalten ist und ausreichende Gründe für eine Nichtbescheidung des Widerspruchs nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1966 - I C 24.63 -, BVerwGE 23, S. 135/137 und vom 23. März 1973 - IV C 2.72 -, BVerwGE 42, S. 108/110).

  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    Insoweit besteht ein Unterschied zu Sportanlagen, die nicht unter § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO fallen, wenn sie die Zweckbestimmung des Wohngebiets gefährden (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 4 B 1.91 - ZfBR 1991, 273).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07

    Bolzplatz in Neustadt-Diedesfeld darf weiter genutzt werden

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz in dessen Beschluss vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07.OVG -, in dem es heißt:.
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    Werden aber - wie vorliegend - mehrere in einem räumlichen Zusammenhang stehende Freizeitanlagen zu einer konzeptionellen Einheit im Sinne eines "Freizeitbereichs" zusammengefasst (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 7 C 16/00 -, juris) und soll dieser ausweislich der im Baugenehmigungsverfahren vorgelegten Baubeschreibung außer von der näheren Nachbarschaft auch allgemein von Schulen, Kindertagesstätten und Familien genutzt werden, so erscheint eine Heranziehung der Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche zumindest als Orientierungshilfe sinnvoll, da diese auf die Beurteilung der Lärmimmissionen von unorganisiert benutzten Freizeitanlagen abstellt.
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    Streitgegenstand der Anfechtungsklage des Klägers ist dessen Rechtsbehauptung, ein bestimmter, von ihm angefochtener Verwaltungsakt sei rechtswidrig und greife in seine Rechtssphäre ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 B 167/96 -, juris).
  • BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von sog. Bolzplätzen neben reinen Wohngebieten

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist sogar ein Bolzplatz - verstanden als eine Spielfläche, die Kindern, aber auch Jugendlichen Gelegenheit zum sich Austoben durch spontanes, weitgehend regelloses Fußballspielen ermöglicht (vgl. OVG NW, Urteil vom 2. März 1999 - 10 A 6491/96 - , juris Rn. 23) - im allgemeinen Wohngebiet als "Anlage für sportliche Zwecke" im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO grundsätzlich zulässig, allerdings vorbehaltlich einer Beurteilung nach § 15 Abs. 1 BauNVO im Einzelfall (vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 3. März 1992 - 4 B 70.91 -, NVwZ 1992, S. 848, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1999 - 10 A 6491/96

    Baugenehmigung; Ballfangzaun; Fußballplatz; Rücksichtnahmegebot; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist sogar ein Bolzplatz - verstanden als eine Spielfläche, die Kindern, aber auch Jugendlichen Gelegenheit zum sich Austoben durch spontanes, weitgehend regelloses Fußballspielen ermöglicht (vgl. OVG NW, Urteil vom 2. März 1999 - 10 A 6491/96 - , juris Rn. 23) - im allgemeinen Wohngebiet als "Anlage für sportliche Zwecke" im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO grundsätzlich zulässig, allerdings vorbehaltlich einer Beurteilung nach § 15 Abs. 1 BauNVO im Einzelfall (vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 3. März 1992 - 4 B 70.91 -, NVwZ 1992, S. 848, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
    Im Baugenehmigungsverfahren muss der Betreiber einer baulichen Anlage nämlich nachweisen, dass von dem zu genehmigenden Vorhaben bei maximaler Auslastung keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu befürchten sind und das Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2/07 -, juris).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10

    Beginn der Widerspruchsfrist eines Nachbarn; Verwirkung

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

  • VG Hamburg, 13.05.2015 - 2 K 189/14

    Bewertung einer Aufsichtsarbeit

    Der Kläger wendet jedoch gegen die weitere Kritik ein, dass das Verwaltungsgericht Trier (Urt. v. 7.7.2010, 5 K 47/10.TR, juris) einen Spielplatz, der wie die Anlage im Klausursachverhalt 1.700 m² umfasste, einen Bolzplatz und eine Streetballanlage beinhaltete, letztlich ohne Weiteres unter § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO subsumiert und die Besonderheiten der Anlage, wie er in der von ihm in der Aufsichtsarbeit entworfenen Lösung, im Verlaufe der weiteren Prüfung einer Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots herausgestellt habe.

    Denn zumindest entspricht die vom Kläger entworfene Lösung nicht derjenigen des Verwaltungsgerichts Trier im Bezugsfall (VG Trier, Urt. v. 7.7.2010, 5 K 47/10.TR, juris Rn. 37, 39, 41).

  • OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15

    Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser

    Dessen ungeachtet lässt sich ein Beurteilungsfehler aber auch nicht daraus ableiten, dass das Verwaltungsgericht Trier in der dem Klausurfall zugrunde liegenden Entscheidung (vgl. VG Trier, Urt. v. 7.7.2010, 5 K 47/10.TR, juris Rn. 32 ff.) den gleichen Prüfungsansatz wie er - der Kläger - gewählt habe, weil es ohne nähere Begründung davon ausgegangen sei, die Anlage sei nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässig, und ihre Besonderheiten erst im Rahmen des Rücksichtnahmegebots behandelt habe.

    Schon deshalb verfängt der Hinweis des Klägers nicht, das VG Trier habe in der dem Klausurfall zugrunde liegenden Entscheidung insoweit auch keine Ausführungen gemacht (vgl. VG Trier, Urt. v. 7.7.2010, 5 K 47/10.TR, juris Rn. 46 ff.).

  • VG Trier, 25.01.2012 - 5 K 1125/11

    Seilbahn auf dem Tawerner Spielplatz darf bleiben

    Hinsichtlich der Beurteilung der Zumutbarkeit derartiger Lärmimmissionen wurden von der Rechtsprechung die Regelungen der TA Lärm oder der 18. BImSchV zumindest als Orientierungshilfe herangezogen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 -, NVwZ 2003, 751, 752; VG Arnsberg, Urteil vom 18. Januar 2011 - 4 K 1276/09 -, juris; VG Trier, Urteil vom 7. Juli 2010 - 5 K 47/10.TR -, juris).
  • VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 6 K 1760/14

    Erfolglose Klage gegen Kindertagesstätte mit angeschlossenem Spielplatz und

    Entgegen der Behauptung der Kläger hat der Spielplatz nichts mit einem Abenteuerspielplatz gemein, der nicht unter § 22 Abs. 1a BImSchG fällt (zum Begriff des Abenteuer-Spielplatzes VG Trier, Urteil vom 07. Juli 2010 - 5 K 47/10.TR -, juris Rn. 39; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06. März 2006 - 7 A 4591/04 -, juris Rn. 50).
  • VG Ansbach, 02.06.2022 - AN 9 S 22.00582

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Es handelt sich um Anlagen, auf denen die Kinder in der Regel unter Aufsicht handwerkliche Tätigkeiten verrichten können, etwa hämmern, nageln, sägen sowie mit Wasser und Feuer umgehen (OVG NRW, U.v. 26. Juni 1983 - 7 A 1270/82; VG Trier, U.v. 7. Juli 2010 - 5 K 47/10.TR; OVG NRW, U.v. 06. März 2006 - 7 A 4591/04).
  • VG Ansbach, 06.07.2023 - AN 9 S 23.1215

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung, Tektur, Kinderspielplatz,

    Es handelt sich um Anlagen, auf denen die Kinder in der Regel unter Aufsicht handwerkliche Tätigkeiten verrichten können, etwa hämmern, nageln, sägen sowie mit Wasser und Feuer umgehen (OVG Münster, U.v. 26.6.1983 - 7 A 1270/82; VG Trier, U.v. 7.7.2010 - 5 K 47/10.TR; OVG Münster, U.v. 6.3.2006 - 7 A 4591/04).
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